Hausordnung

  1. Allgemeine Verhaltensregeln
    Die Georg-Hartmann-Realschule Forchheim will eine Schule sein, in der sich alle mit gegenseitigem
    Respekt begegnen, in der Konflikte nicht durch Macht oder Gewalt gelöst werden, sondern
    durch Gespräche und Argumente, in der unterschiedliche Meinungen und Lebensformen
    vertreten sind und als Bereicherung gesehen werden und in der alle Beteiligten sich mit dem
    Inhalt der Schulverfassung vertraut machen und ihr Tun und Handeln danach ausrichten.
  2. Vor Unterrichtsbeginn
    Bis 08:05 Uhr halten sich alle Schülerinnen und Schüler in der Aula (Erdgeschoss) und auf der
    Tribüne (erstes Obergeschoss) auf. Dabei ist ein Aufenthalt in den Treppenhäusern nicht erlaubt.
    Ab 7:45 Uhr ist die Frühaufsicht unterwegs. Um 08:05 Uhr gehen alle Schülerinnen und Schüler
    zu ihren Klassenzimmern. Der Unterricht beginnt pünktlich mit dem Gong um 08:10 Uhr. In jeder
    Klasse bzw. Klassengruppe werden zu Beginn der ersten Stunde die fehlenden Schülerinnen und
    Schüler im Sekretariat gemeldet. Die Lehrkraft überprüft und unterschreibt den Meldezettel. Ist
    die jeweilige Lehrkraft der ersten Stunde fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen,
    benachrichtigt der Klassensprecher oder die Klassensprecherin das Sekretariat.
  3. In den Klassenzimmern
    Zu Beginn der Unterrichtsstunde stehen alle Schülerinnen und Schüler zur Begrüßung der Lehrkraft
    auf.
    Gegenseitige Rücksichtnahme und pflegliche Behandlung des gesamten Mobiliars und der Präsentationstechnik
    sind oberste Prinzipien. Während des Unterrichts soll nur Wasser aus verschließbaren
    Flaschen getrunken werden. Das Kauen von Kaugummis ist nicht gestattet. Jeder
    Schüler hält seinen Arbeitsplatz sauber. Die Bypasstür darf von Schülerinnen und Schülern nur
    im Notfall geöffnet werden.
    Die jeweilige Lehrkraft ist am Ende der Unterrichtsstunde dafür verantwortlich, dass sich das
    Klassenzimmer vor Verlassen in einem ordentlichen Zustand befindet. Am Ende der letzten
    Stunde des Vormittagsunterrichts sorgt jede Schülerin und jeder Schüler dafür, dass sich nichts
    mehr auf ihrem / seinem Tisch befindet und stellt ihren / seinen Stuhl hoch. Der Fußboden ist von
    der Klasse mit einem Besen zu reinigen.
  4. Im Schulhaus
    Im Schulhaus ist auf Sauberkeit, Ordnung und den pfleglichen Umgang mit Schuleigentum zu
    achten. Bei Zuwiderhandlungen oder bewusster Sachbeschädigung des Eigentums Dritter ist
    nicht nur mit schulischen Ordnungsmaßnahmen, sondern auch mit strafrechtlichen Folgen zu
    rechnen.
  5. Beim Stundenwechsel
    Beim Stundenwechsel begeben sich die Schülerinnen und Schüler zügig zum nächsten Fachraum
    und warten dort ruhig auf die Lehrkraft. Ist kein Wechsel des Fachraumes notwendig, bleiben
    die Schülerinnen und Schüler im jeweiligen Fachraum. Ist eine Lehrkraft zehn Minuten nach
    dem Stundenwechsel noch nicht erschienen, meldet die Klassensprecherin / der Klassensprecher
    dies im Sekretariat.
  6. In der Pause
    Die erlaubten Aufenthaltsorte während der Pause sind der Pausenhof, der Hartplatz im Sportbereich, die Aula und der Hof beim Haupteingang.
    In der Pause ist der Aufenthalt in den Stockwerken eins bis drei nicht gestattet.
    Nicht zum Aufenthaltsbereich zählen alle Treppen und Flure, der Verkaufsbereich sowie die Lehrerparkplätze.
    Den Anweisungen der Pausenaufsichten (Lehrkräfte und SMV) ist Folge zu leisten.
    Das Verlassen des Schulgeländes ist auch während der Pause grundsätzlich nicht gestattet.
  1. Vorzeitiges Unterrichtsende
    Der Vormittagsunterricht endet in der Regel nicht vorzeitig. Sollte ein Ausnahmefall eintreten,
    werden die betreffenden Schülerinnen und Schüler, die nicht sofort heimfahren können, nach
    Absprache mit der Schulleitung bis 13:05 Uhr beaufsichtigt. Ein Aufenthalt in den Treppenhäusern
    und in den Gängen ist während dieser Zeit nicht erlaubt.
  2. Fahrzeuge auf dem Schulgelände
    Alle Zweiradfahrzeuge sind auf dem Schulgelände aus Sicherheitsgründen grundsätzlich zu
    schieben. Alle motorisierten Zweiradfahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen neben
    der Turnhalle abzustellen, alle Fahrräder in den Fahrradständern. Volljährige Schüler, die
    mit dem Privatauto selbst zur Schule fahren, dürfen grundsätzlich nicht auf dem Schulgelände
    parken.
    Die Schule übernimmt für jegliche Privatfahrzeuge auf dem Schulgelände keine Haftung.
    Das Mitbringen von Skateboards o. Ä. ist unerwünscht. Sie dürfen auf dem Schulgelände nicht
    verwendet werden.
  3. Medien
    Handys, MP3-Player, etc. sind während der gesamten Anwesenheit auf dem Schulgelände
    vollständig auszuschalten und in der Schultasche aufzubewahren. Das Filmen, das Fotografieren,
    das Abspielen und die Weitergabe von Videos, das heimliche Aufzeichnen des nicht
    öffentlich gesprochenen Wortes sind auf dem Schulgelände strengstens verboten. Ein Zuwiderhandeln
    stellt einen Straftatbestand nach § 201 StGB dar.
    Werden die genannten elektronischen Geräte ohne Erlaubnis einer Lehrkraft auf dem Schulgelände
    benutzt, wird dies im Sekretariat notiert. Im Wiederholungsfall wird eine Ordnungsmaßnahme
    erteilt.
    Die Regelungen des Elternbriefes „Handys und andere elektronische Speichermedien in der
    Schule“ vom 26.11.2014 sind Bestandteil der Hausordnung.
  4. Schulgelände
    Auf dem Schulgelände gilt ein absolutes Rauchverbot (auch für sog. E-Zigaretten). Hierzu gehört
    auch der Wartebereich vor den Bushaltestellen.

    Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist mit einer Ordnungsmaßnahme zu rechnen.

Stand: 28.07.2016
Beschlussfassung: Schulforum