- Allgemeine Verhaltensregeln
Die Georg-Hartmann-Realschule Forchheim will eine Schule sein, in der sich alle mit gegenseitigem
Respekt begegnen, in der Konflikte nicht durch Macht oder Gewalt gelöst werden, sondern
durch Gespräche und Argumente, in der unterschiedliche Meinungen und Lebensformen
vertreten sind und als Bereicherung gesehen werden und in der alle Beteiligten sich mit dem
Inhalt der Schulverfassung vertraut machen und ihr Tun und Handeln danach ausrichten. - Vor Unterrichtsbeginn
Bis 08:05 Uhr halten sich alle Schülerinnen und Schüler in der Aula (Erdgeschoss) und auf der
Tribüne (erstes Obergeschoss) auf. Dabei ist ein Aufenthalt in den Treppenhäusern nicht erlaubt.
Ab 7:45 Uhr ist die Frühaufsicht unterwegs. Um 08:05 Uhr gehen alle Schülerinnen und Schüler
zu ihren Klassenzimmern. Der Unterricht beginnt pünktlich mit dem Gong um 08:10 Uhr. In jeder
Klasse bzw. Klassengruppe werden zu Beginn der ersten Stunde die fehlenden Schülerinnen und
Schüler im Sekretariat gemeldet. Die Lehrkraft überprüft und unterschreibt den Meldezettel. Ist
die jeweilige Lehrkraft der ersten Stunde fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen,
benachrichtigt der Klassensprecher oder die Klassensprecherin das Sekretariat. - In den Klassenzimmern
Zu Beginn der Unterrichtsstunde stehen alle Schülerinnen und Schüler zur Begrüßung der Lehrkraft
auf.
Gegenseitige Rücksichtnahme und pflegliche Behandlung des gesamten Mobiliars und der Präsentationstechnik
sind oberste Prinzipien. Während des Unterrichts soll nur Wasser aus verschließbaren
Flaschen getrunken werden. Das Kauen von Kaugummis ist nicht gestattet. Jeder
Schüler hält seinen Arbeitsplatz sauber. Die Bypasstür darf von Schülerinnen und Schülern nur
im Notfall geöffnet werden.
Die jeweilige Lehrkraft ist am Ende der Unterrichtsstunde dafür verantwortlich, dass sich das
Klassenzimmer vor Verlassen in einem ordentlichen Zustand befindet. Am Ende der letzten
Stunde des Vormittagsunterrichts sorgt jede Schülerin und jeder Schüler dafür, dass sich nichts
mehr auf ihrem / seinem Tisch befindet und stellt ihren / seinen Stuhl hoch. Der Fußboden ist von
der Klasse mit einem Besen zu reinigen. - Im Schulhaus
Im Schulhaus ist auf Sauberkeit, Ordnung und den pfleglichen Umgang mit Schuleigentum zu
achten. Bei Zuwiderhandlungen oder bewusster Sachbeschädigung des Eigentums Dritter ist
nicht nur mit schulischen Ordnungsmaßnahmen, sondern auch mit strafrechtlichen Folgen zu
rechnen. - Beim Stundenwechsel
Beim Stundenwechsel begeben sich die Schülerinnen und Schüler zügig zum nächsten Fachraum
und warten dort ruhig auf die Lehrkraft. Ist kein Wechsel des Fachraumes notwendig, bleiben
die Schülerinnen und Schüler im jeweiligen Fachraum. Ist eine Lehrkraft zehn Minuten nach
dem Stundenwechsel noch nicht erschienen, meldet die Klassensprecherin / der Klassensprecher
dies im Sekretariat. - In der Pause
Die erlaubten Aufenthaltsorte während der Pause sind der Pausenhof, der Hartplatz im Sportbereich, die Aula und der Hof beim Haupteingang.
In der Pause ist der Aufenthalt in den Stockwerken eins bis drei nicht gestattet.
Nicht zum Aufenthaltsbereich zählen alle Treppen und Flure, der Verkaufsbereich sowie die Lehrerparkplätze.
Den Anweisungen der Pausenaufsichten (Lehrkräfte und SMV) ist Folge zu leisten.
Das Verlassen des Schulgeländes ist auch während der Pause grundsätzlich nicht gestattet.
- Vorzeitiges Unterrichtsende
Der Vormittagsunterricht endet in der Regel nicht vorzeitig. Sollte ein Ausnahmefall eintreten,
werden die betreffenden Schülerinnen und Schüler, die nicht sofort heimfahren können, nach
Absprache mit der Schulleitung bis 13:05 Uhr beaufsichtigt. Ein Aufenthalt in den Treppenhäusern
und in den Gängen ist während dieser Zeit nicht erlaubt. - Fahrzeuge auf dem Schulgelände
Alle Zweiradfahrzeuge sind auf dem Schulgelände aus Sicherheitsgründen grundsätzlich zu
schieben. Alle motorisierten Zweiradfahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen neben
der Turnhalle abzustellen, alle Fahrräder in den Fahrradständern. Volljährige Schüler, die
mit dem Privatauto selbst zur Schule fahren, dürfen grundsätzlich nicht auf dem Schulgelände
parken.
Die Schule übernimmt für jegliche Privatfahrzeuge auf dem Schulgelände keine Haftung.
Das Mitbringen von Skateboards o. Ä. ist unerwünscht. Sie dürfen auf dem Schulgelände nicht
verwendet werden. - Medien
Handys, MP3-Player, etc. sind während der gesamten Anwesenheit auf dem Schulgelände
vollständig auszuschalten und in der Schultasche aufzubewahren. Das Filmen, das Fotografieren,
das Abspielen und die Weitergabe von Videos, das heimliche Aufzeichnen des nicht
öffentlich gesprochenen Wortes sind auf dem Schulgelände strengstens verboten. Ein Zuwiderhandeln
stellt einen Straftatbestand nach § 201 StGB dar.
Werden die genannten elektronischen Geräte ohne Erlaubnis einer Lehrkraft auf dem Schulgelände
benutzt, wird dies im Sekretariat notiert. Im Wiederholungsfall wird eine Ordnungsmaßnahme
erteilt.
Die Regelungen des Elternbriefes „Handys und andere elektronische Speichermedien in der
Schule“ vom 26.11.2014 sind Bestandteil der Hausordnung. - Schulgelände
Auf dem Schulgelände gilt ein absolutes Rauchverbot (auch für sog. E-Zigaretten). Hierzu gehört
auch der Wartebereich vor den Bushaltestellen.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist mit einer Ordnungsmaßnahme zu rechnen.
Stand: 28.07.2016
Beschlussfassung: Schulforum